Grenzgeschichten

Von alters her liegt Bromskirchen im Grenzbereich verschiedener Territorialherrschaften. Im Jahre 1537 fand eine Vereinbarung zwischen Erzbischof Hermann V. von Kurköln und dem Landgrafen Philipp dem Großmütigen von Hessen über die bis dahin unklaren Grenzverhältnisse ihrer jeweiligen Territorien statt. Die gemeinsame Grenze, in deren unmittelbarer Nähe Bromskirchen liegt, verlief von Westen nach Osten zunächst als Landgrenze vom Dreiländereck mit der Grafschaft Wittgenstein von der Trambach über den heutigen „Grenzweg“, den „Galgen“ und die „Wache“ bis in die „Struth“ in der Nähe von Somplar. Weiter Richtung Osten bildete die Nuhne einen natürlichen Grenzverlauf bis zum nächsten Dreiländereck mit der Grafschaft Waldeck östlich von Rengershausen.

Die Vorgehensweise der beiden Landesherrn entsprach dabei einem allgemeinen Trend der damaligen Zeit. Während sich die jeweiligen Einflußsphären zuvor grob an Ortschaften oder ihren Bewohnern orientieren, ging man im 16. Jahrhundert dazu über, feste geographische Punkte zu definieren. Die vereinbarte Grenze wurde dementsprechend mit 13 großen Steinen aus rotem Edersandstein markiert.

Anhand der Fomulierungen in den Hallenberger Chroniken wird der Anschein erweckt, dass es auch zuvor schon strenge geographische Grenzen benutzt wurden: So sollen Bromskirchen und Somplar in früheren Zeiten zum Erzstift Köln gehört haben und durch den Grenzschneidungsvertrag an Hessen abgetreten worden sein. Dies ist allerdings nicht korrekt. Bromskirchen und Somplar standen nachweislich immer im Einflussbereich der Bischöfe von Mainz, später dann (nach der Verpfändung des Landstrichs an die Landgrafen von Hessen) unter hessischem Einfluß. Das Patronatsrecht der Kirche liegt seit Jahrhunderten bei den Fürsten zu Waldeck. Die Erzbischöfe von Köln hatten – soweit es sich zeigen lässt – in Bromskirchen niemals „etwas zu melden“.

Nicht zu verwechseln ist die beschriebene Zugehörigkeit zu einem Landesherrn allerdings der Tatsache, dass verschiedene Rechte am oder im Dorf Bromskirchen zum Teil vom Landesherrn an unterschiedliche Adelsfamilien verliehen wurden, die auch ihren jeweiligen Sitz in westfälischen Ortschaften hatten (beispielsweise die von Winter, die ursprünglich aus Waldeck kamen, aber in Züschen und Hallenberg saßen). Die ständige Zugehörigkeit zu Mainz oder Hessen bedeutet außerdem nicht, dass es keine familiärem Verbindungen zwischen Hallenberg und Bromskirchen gab, insbesondere in vorreformatorischer Zeit.

Karte mit Grenzziehung aus 1537
Westlicher Teil der zwischen dem Erzstift Köln und der Landgrafschaft Hessen im Jahre 1537 festgelegten Grenzziehung (rote Linie). Der östliche Teil der Grenze folgt dem Lauf der Nuhne bis östlich von Rengershausen. Die Teilung der Landgrafschaft Hessen fand 1567, die Zuordnung Bromskirchens zu Hessen-Darmstadt und Somplars zu Hessen-Kassel nach dem Dreißigjährigen Krieg statt.

Die neue Grenze war zu Anfang nicht immer unproblematisch. So lag z.B. ein Teil des Bromskircher Pfarrzehnten auf Hallenberger Gebiet und konnte erst 1897 endgültig abgelöst werden. Auch die Somplarer Schafhude war sehr stark eingeschränkt, weil der Somplarer Schäfer aufgrund der neuen Regelungen die Schafe nicht mehr auf den eigenen, aber auf Hallenberger Gebiet liegenden Grundstücken hüten durfte.

Der Verein Historisches und kulturelles Bromskirchen hat es sich zur Aufgabe gemacht, die zum Teil beschädigten Grenzmarkierungen aus dem Jahre 1537 nach und nach zu restaurieren:

Im Jahre 2017 haben nach einer gemeinsamen Initiative des Vereins Historisches und kulturelles Bromskirchen und der Stadt Hallenberg Mitarbeiter des Bauhofes der Stadt Hallenberg einen etwa 1,50 Meter großen historischen Grenzstein wieder an seinen ursprünglichen Standort in der Flur „Am Galgen“ zurückversetzt. Es handelt sich um den Stein Nr. 6 der insgesamt 13 Grenzmarkierungen. Er steht etwa 250m westlich des Steins Nr. 7, der bereits im Jahre 2015 restauriert wurde.

Bein Setzen des Steins.

Der Stein war bei Wald- und Straßenarbeiten aus dem Boden gerissen und dabei beschädigt worden. Zwischenzeitlich war der Stein verschwunden und hatte bereits in einem Hallenberger Garten einen dekorativen Platz gefunden. Der Verein Historisches und kulturelles Bromskirchen hat gemeinsam mit Herrn Bürgermeister Michael Kronauge aus Hallenberg die Rückgabe und die Wiedererrichtung des Grenzsteins erreicht. Der Stein wurde am Dienstag, den 23. Mai 2017 durch die Mitarbeiter des Städtischen Bauhofes Jonas Ludwig und Robin Lücke an seinen urspünglichen Platz zurückversetzt.

Die Mitarbeiter des Hallenberger Bauhofs Jonas Ludwig und Robin Lücke nach getaner Arbeit.

Im Sommer 2015 wurde der durch Witterungseinflüsse abgebrochene historische Grenzstein in der Flur „Am Galgen“  unter der Regie des Vereins Historisches und kulturelles Bromskirchen e.V. restauriert und vor Ort wieder aufgestellt. Den Unterlagen und alten Grenzbeschreibungen von 1537 zufolge handelt es sich um den 7. Stein von insgesamt 13 Grenzmarkierungen. Die handwerklichen Arbeiten hatte die Firma Schinnagel (Battenfeld) übernommen. Die Wiedererrichtung wurde von Mitgliedern des Vereins begleitet.

Beim Aufsetzen des zerbrochenen Grenzsteins.

Im Mai 2016 wurde unmittelbar neben dem Grenzstein ein Hinweisschild angebracht. Darauf steht folgender Text:

Anno 1537 kam es zwischen Landgraf Philipp dem Großmütigen und Erzbischof Hermann V. zu einer Vereinbarung über den bis dahin unklaren Grenzverlauf zwischen der Landgrafschaft Hessen und dem Erzbistum Kurköln. Die vereinbarte Grenzlinie wurde mit 13 Steinen aus rotem Edersandstein markiert. Grenzstein Nr. 1 steht in der Flur „Trambach“ und Nr. 13 bei Somplar. Hier handelt es sich um den Stein Nr. 7. Er wurde durch den Verein Historisches und kulturelles Bromskirchen e.V. in 2015 restauriert. Auf der Grenzziehung von 1537 verläuft heute die Landesgrenze zwischen Hessen und Nordrhein-Westfalen.

Das metallene und verzinkte Stativ hat der Schmiedebetrieb Edmund Paffe aus Hallenberg angefertigt. Hierbei handelt es sich um eine Spende. Die Materialien und die technische Unterstützung bei der Aufstellung des Schildes wurden vom Bauhof der Gemeinde Bromskirchen bereitgestellt. Im Jahre 2017 wurde der ca. 250 m weiter westlich stehende Grenzstein Nr. 6 von Mitarbeitern des Bauhofs Hallenberg neu gesetzt.

Wolfgang Mankel, Eckhard Guntermann und Jürgen Helduser (v.l.n.r.) am neu aufgestellten Hinweisschild neben dem Grenzstein.

Der Grenzstein Nr. 11 befindet sich „Unterm Stein“, und zwar wenige Meters östlich der Stelle, an der die ehemalige Eisenbahntrasse (heute Radweg) nach Hallenberg die Landesgrenze kreuzt. Der Stein steht am Rand einer Wiese. Im Juli 2017 war der obere Teil des Steins abgebrochen.

Grenzstein Nr. 11 im Juli 2017.

Der Stein wurde mittlerweile freigemäht, damit er zugänglich ist. Die Restaurierung des Steins durch eine Fachfirma wurde vom Verein Historisches und kulturelles Bromskirchen in die Wege geleitet und soll im Laufe des Spätsommers 2017 erfolgen.

Beim Freimähen.

Im Mai 2018 wurde der Grenzstein Nr. 11 von der Firma Hallenberger aus Frohnhausen restauriert. Dabei wurde der abgebrochene Teil mit Hilfe von Eisenstäben wieder mit den unteren Teil verbunden. 

Der restaurierte Grenzstein im Mai 2018.

Veränderungen in der Grenzziehung

Beiderseits der 1537 abgesteckten Grenze und auch der später stattfindenden Grenzziehung zu Somplar gab es im Laufe der Jahrhunderte viele Veränderungen, von denen hier kurz auf die wichtigsten eingegangen werden soll:

1567: Landgraf Philipp der Großmütige, der die Reformation in Hessen einführte, stirbt in Kassel. In Folge dessen wird Hessen unter seinen Söhnen in die vier Landgrafschaften Hessen-Darmstadt, Hessen-Kassel, Hessen-Marburg und Hessen-Rheinfels geteilt. Bromskirchen und Somplar werden zunächst Hessen-Marburg zugeschlagen.

Bild von Landgraf Philipp dem Großmütigen
Landgraf Philipp der Großmütige

1583: Nach Hermann V. führt Kurfürst Gebhard I. von Waldburg erneut die Reformation im Erzstift Köln ein – Hallenberg wird protestantisch! Nach der Absetzung Gebhards und der folgenden Gegenreformation wird Hallenberg jedoch wieder katholisch. Seit diesem Zeitpunkt ist die Grenze nicht nur Landes-, sondern endgültig auch Religionsgrenze.

1604: Landgraf Ludwig IV. von Hessen-Marburg stirbt kinderlos. Die Landgrafschaft Hessen-Marburg wird in der Folge zwischen den Landgrafschaften Hessen-Darmstadt und Hessen-Kassel aufgeteilt. Bromskirchen und Somplar werden Hessen-Kassel zugeschlagen.

1623: Aufgrund von Konfessionsstreitigkeiten mit Landgraf Moritz von Hessen-Kassel erhebt Landgraf Ludwig V. von Hessen-Darmstadt Anspruch auf die gesamten ehemaligen Gebiete der Landgrafschaft Hessen-Marburg. Nach erfolgreichen Kämpfen im Dreißigjährigen Krieg bekommt Ludwig V. vom Reichshofrat aufgund seiner Kaisertreue ganz Hessen-Marburg zugesprochen. Bromskirchen und Somplar werden somit Teil der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. In der Folge kommt es zu mehreren kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Hessen-Darmstadt und Hessen-Kassel, die 1645 in den Hessenkrieg münden.

Bild von Landgraf Ludwig V. von Hessen-Darmstadt
Landgraf Ludwig V. von Hessen-Darmstadt

1650: Nach dem Dreißigjährigen und dem Hessenkrieg finden die Auseinandersetzungen zwischen Hessen-Darmstadt und Hessen-Kassel ein Ende. Oberhessen wird geteilt: Bromskirchen fällt endgültig der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Somplar der Landgrafschaft Hessen-Kassel zu. Ein heute noch sichtbarer Zeuge dieser Grenzziehung ist der Grenzstein an der Straße nach Somplar am „Aschenberg“. Das gemeinsame Kirchspiel mit Somplar bleibt allerdings erhalten.

Grenzstein nahe Somplar
Grenzstein an der Straße nach Somplar

1803: Nach der französischen Besetzung der linksrheinischen Gebiete des alten Deutschen Reichs legt der Reichsdeputationshauptschluß die Entschädigung der weltlichen Reichsfürsten durch Säkularisierung der geistlichen Fürstentümer fest. Landgraf Ludwig X. von Hessen-Darmstadt nutzt die Gunst der Stunde und lässt seine Truppen bereits vor Vertragsabschluss in einen Teil des ehemaligen Erzstifts Köln einmarschieren. Hallenberg wird in der Folge hessisch und die Grenze nach Norden verschwindet für die nächsten 12 Jahre. Die benachbarte Landgrafschaft Hessen-Kassel, zu der Somplar gehört, bekommt im gleichen Schritt eine der frei werdenden Kurwürden übertragen und nennt sich nun „Kurfürstentum Hessen“. Die Staatsgrenze zwischen Bromskirchen und Somplar bleibt also erhalten.

Bild von Landgraf Ludwig X. von Hessen-Darmstadt
Landgraf Ludwig X. von Hessen-Darmstadt

1806: Unter napoleonischem Druck löst sich Hessen-Darmstadt aus dem Deutschen Reich und tritt neben einigen weiteren Deutschen Staaten dem Rheinbund bei. Landgraf Ludwig X. wird daraufhin von Napoleon zum Großherzog Ludewig I. ernannt, die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt heißt nun Großherzogtum Hessen. Im Kurfürstentum Hessen versucht Kurfürst Wilhelm I. zunächst, sein Land neutral zu halten. Das Kurfürstentum (und somit auch Somplar) wird daraufhin von Napoleon besetzt und dem „Königreich Westphalen“, einem napoleonischen Marionettenstaat unter der Führung seines Bruders Jerôme Bonaparte („König Lustik“), eingegliedert.

1866: Nach dem preußischen Sieg im Deutschen Krieg müssen die der österreichischen Partei nahe stehenden Staaten Federn lassen: Das Großherzogtum Hessen muss das hessische Hinterland mit Bromskirchen an Preußen abtreten. Das Kurfürstentum Hessen wird von Preußen per Gesetz annektiert und verschwindet von der Landkarte. Die ehemalige Staatsgrenze zwischen Bromskirchen und Hallenberg wird zur innerpreußischen Grenze zwischen den Provinzen Westfalen und Hessen-Nassau. Die ehemalige Staatsgrenze zu Somplar wird zur Gemeindegrenze.

1945: Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges wird Deutschland in Besatzungszonen aufgeteilt. Die Grenze zwischen Bromskirchen und Hallenberg wird zur Zonengrenze zwischen der britischen (Hallenberg) und amerikanischen Zone (Bromskirchen).

1945/46: Der preußische Staat wird durch alliierten Kontrollratsbeschluss aufgelöst. Nach der Bildung der Länder Groß-Hessen und Nordrhein-Westfalen durch die Besatzungsmächte wird die 1537 festgelegte Grenze zur Grenze zwischen zwei Bundesländern. Diesen Status besitzt sie noch heute. Bromskirchen und Somplar werden wieder „hessisch“.

1971: Im Rahmen der hessischen Gebietsreform wird die ehemalige Gemeinde Somplar nach Bromskirchen eingegliedert, so dass die 1650 festgelegte Grenze zur Gemarkungsgrenze wird.

Nach oben scrollen